Italien setzt zwei deutsche Seenotrettungsschiffe im Hafen fest

Italienische Behörden haben innerhalb von zwei Tagen zwei deutsche Seenotrettungsschiffe in Häfen festgesetzt. Nachdem sie der „Aurora“ auf der Insel Lampedusa das Auslaufen verboten, ziehen sie nun die „Sea-Eye 4“ in Salerno aus dem Verkehr. Die Empörung der Seenotretter ist groß.

Hintergrund der Strafen gegen die Crews der Seenotrettungsschiffe ist ein neues Gesetz der rechtsextremen Regierung von Giorgia Meloni. Dieses besagt unter anderem, dass die Behörden einem Schiff nach einer Rettungsaktion einen Hafen zuweisen, der angesteuert werden muss. Kritiker monieren, dass diese Häfen häufig weit weg vom Einsatzgeschehen liegen, etwa in der Adria. In der Zeit des Transfers  darf es keine weitere Rettung geben.

Nun hatte die „Sea Eye 4“ nach der ersten Rettung aber Kenntnis über zwei weitere Boote in Seenot erhalten, die zwischen Malta und Kreta trieben. In einem befanden sich vier bewusstlose Personen. „Hätten wir nicht gerettet, wären Menschen ums Leben gekommen”, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.. 114 Menschen brachten die Retter insgesamt an Land – und werden dafür nun von Italien sanktioniert.

Zwei Seenotrettungsschiffe festgesetzt

Schiff und Besatzung dürfen den Hafen von Salerno (südöstlich von Neapel) für 20 Tage nicht verlassen. Auch verhängten die Behörden eine Geldbuße in Höhe von 3333 €. Es ist bereits die zweite Festsetzung für die „Sea-Eye 4“ in diesem Jahr.

 

Und es ist nicht das einzige Schiff, mit dem die Behörden so verfahren. Die „Aurora“ der NGO Sea-Watch wurde am Montag au der Insel Lampedusa in Verwaltungshaft genommen. Das spanische Rettungsschiff „Open Arms“ der gleichnamigen Hilfsorganisation setzten sie am Dienstagmorgen fest.

Leises Sterben im Mittelmeer

Mehr als 2.100 Menschen sind bislang in diesem Jahr beim Versuch gestorben, das Mittelmeer zu überqueren. Dies ist die offizielle Zahl. Viele Rettungsboote werden nie entdeckt. Es ist ein leiser Tod auf dem Mittelmeer. Menschenrechtler sind entsetzt über die Praxis der italienischen Regierung. Nach Seerecht ist der Kapitän eines Schiffes nämlich grundsätzlich verpflichtet, im Seenotfall zu helfen. Dies wird durch das neue Gesetzt unmöglich gemacht.

Es ist also egal, wie sich der Kapitän entscheidet: Er macht sich strafbar. Rettet er nicht, sterben Menschen und er verstößt gegen Seerecht. Rettet er, bestraft ihn der italienische Staat.

 

 

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