VERBOTE AUF SYLT: Wem gehört ein Foto vom Strand?

Die „Satzung der Gemeinde Sylt über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“ regelt genau, was am Strand zwischen Rantum und Westerland erlaubt ist und was nicht. Sechs Paragraphen sind es, und in §2, Absatz 4, sind 16 Punkte aufgelistet, die verboten sind. Wer dagegen verstößt, zahlt kräftig: bis zu 1000 € sind fällig. Darunter sind sinnvolle Punkte, wie der Schutz der Dünen und die Aufsicht der Rettungsschwimmer.

Einige Dinge erscheinen auf den ersten Blick geeignet, sich darüber lustig zu machen. Doch wer weiß, wie aggressiv zahme Möwen werden können, der schätzt das „Möwenfütterverbot“. Wer Strandburgen in den Dünen bauen will, sollte sich schlichtweg gehackt legen, denn die Dünen schützen die Insel vor den schweren Stürmen der Nordsee. Generell ist die Frage: Braucht es „Common Sense“ oder gleich Gesetze und Verbote (in Deutschland ja sehr beliebt)? Reicht es aus, zu appellieren, dass eben keiner seinen Müll an den Strand schleppt, seine Umgebung mit Musik beschallt oder sich besäuft? Vermutlich nicht, aber dies sollte man den Insulanern überlassen, die täglich mit solchen Themen zu tun haben.

Verbote auf Sylt – Copyright auf den Sonnenuntergang?

Seltsam wird es nur, wenn Verbote über die Grenzen dessen gehen, was man „gesunden Menschenverstand“ nennt. Denn verboten ist es nun auch, am Strand „Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke zu machen“. Wer hält eigentlich das Copyright am Sonnenuntergang? Heißt dies, dass wir uns strafbar machen, wenn wir ein Foto von Sylt auf unserer Facebook-Seite hochladen, etwa beim Wettbewerb „Foto des Tages“? Gehört irgendwem die Natur? Etwa dem Leiter des Ordnungsamtes von Westerland?

Wenn es soweit ist, dann haben wir hier einige Vorschläge, die Sylt endgültig zur Insel von Recht und Ordnung machen. Verbote auf Sylt, ab sofort bitte für:

# Dänische Möwen

  • 2, Absatz 17: Überflugsverbot für dänische Möwen. Es wird Zeit, dieses Luftgesindel aus dem Norden in den Griff zu bekommen. Das Überflugsverbot für dänische Möwen sollte umgehend mit einem absoluten Landeverbot erweitert werden.
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# Seehunde, diese schlimmen Fischdiebe

  • 2, Absatz 18: Seehunde sind auch bekannt als Hooligans der Meere. Freche Fischfresser. Ab sofort gilt ein strenges Durchschwimmverbot zwischen Rantum und Westerland.

# Wolken allgemein

  • 2, Absatz 19: Urlauber beschweren sich Urlauber häufig über Gebilde, die die Sonne verdunkeln. Der neue Absatz regelt nun, wie damit zu verfahren ist. Verboten zwischen Juni und August, 9 bis 18 Uhr, außerdem generell an Ferientagen.

Vielleicht kann man mit Sandaufschüttungen gleich die Inselform ändern – in Form eines Paragraphen.

 

Bitte nicht aufregen, liebes Ordnungsamt Sylt – dieses Video entstand am Strand einer anderen Insel:

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